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Ärger mit Wiederholungsbegutachtungen

Ende letzten Jahres und auch in diesem noch jungen neuen Jahr hört man häufig von Eltern, dass bei deren Kindern eine Wiederholungsbegutachtung stattgefunden hat bzw. zeitnah stattfinden soll. Dabei haben die betreffenden Pflegekassen und der Medizinische Dienst wohl „übersehen“, dass Wiederholungsbegutachtungen zwischen dem 01.07.2016 und dem 31.12.2018 nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind.

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