Heute ist eine neue Impfverordnung verabschiedet worden, bei der möglicherweise der entscheidende Satz der Verordnungsbegründung, auf Grund dessen pflegende Angehörige in die Priorität 1 eingeordnet werden können, gestrichen worden ist. So wurde gestern und heute spekuliert. Allerdings ist bisher nur der Verordnungstext veröffentlicht worden, nicht jedoch die Begründung.
Wir raten pflegenden Angehörigen daher, ab sofort betreffend einer Registrierungsänderung von Gruppe zwei in Gruppe eins bzw. einer Neu-Registrierung für Gruppe eins unter „ambulanter Dienst“ noch abzuwarten.
Wir informieren hier, sobald Klarheit besteht.
Aktualisierung Stand 07.04.2021: