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Philip Julius

Fliegen mit Rollstuhl

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2006 trat die EU-Flugverordnung in Kraft. Sie stärkt die Rechte von Passagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität und soll für einheitliche Standards auf europäischen Flughäfen sorgen.

Flugreisende mit einer Behinderung haben ein Recht auf nötige Unterstützung. Sie steht ihnen spätestens dann zu, wenn sie den Eingang des Startflughafens passiert haben.

Wer Unterstützung braucht, muss das aber mindestens 48 Stunden vor Abflug dem Flughafen, der Airline oder der Reisegesellschaft melden. Dem Flugreisenden, der sie in Anspruch nimmt, dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen: Unterstützung beim Check-In, Boarding oder Verladen des Gepäcks, der Transport eines Rollstuhls oder medizinischer Hilfsmittel sind kostenfrei.

Nur aus Sicherheitsgründen oder wenn eine Maschine oder deren Türen zu klein sind für den Rollstuhl oder medizinische Geräte darf einem Passagier mit Behinderung die Mitnahme verweigert werden (Artikel 4 der Verordnung).

Wurden diese Rechte missachtet und verliefen Beschwerden bei der Flughafenleitung oder dem Luftfahrtunternehmen unbefriedigend, sollte die Durchsetzungs- und Beschwerdestelle des Luftfahrtbundesamtes eingeschaltet werden. Sie ist zuständig für Rechtsverletzungen auf deutschen Flughäfen, bei deutschen Airlines und bei nicht-europäischen Luftfahrtunternehmen, die von deutschen Flughäfen starten.

In dieser Statistik lässt sich ersehen, wie viele Anzeigen bei der LBA eingegangen sind und aus welchem Grund. Zuständig für andere europäische Airlines und Flughäfen sind die jeweiligen Beschwerde- und Durchsetzungsstellen anderer EU-Staaten, Norwegens, Islands und der Schweiz.

Die EU-Verordnung macht keine Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit von Flugzeugen. Die engen Gänge können nur mit Bordrollstühlen mit kleinen Rädern passiert werden. Bordrollstühle gehören meist dem Flughafen.

Auf Kurz- und Mittelstreckenflügen führen Airlines nicht immer eigene Bordrollstühle mit. Für Menschen mit Pflegegrad fünf ist das zwar irrelevant, aber: Wer sich im Rollstuhl fortbewegt, hat dann kein Recht, auf Toilette zu gehen. Denn selbst wenn ein Bordrollstuhl vorhanden ist: Hilfe wird bis zur Toilettentür garantiert. Dass ein Rollstuhlfahrer in eine unter Umständen viel zu kleine Toilette hineinkommt oder die Tür hinter sich schließen kann, jedoch nicht.

Ausführlichere Informationen zum Fliegen gibt es in den Serviceseiten des Bundesarbeitsministeriums Einfach Teilhaben. Wissenswertes auch auf der Webseite von Myhandicap, dort findet sich auch eine Liste mit Parkplätze für Menschen mit Behinderungen an deutschen Flughäfen, die teilweise mit ermäßigter oder ohne Gebühr genutzt werden können. Tipps zum Fliegen im Rollstuhl hat auch Mobilista. Auf Mobilista findet sich beispielsweise auch eine Recherche darüber, was Menschen beim Fliegen beachten müssen, die beatmet werden.

Transport von Hilfsmitteln

Der Transport von Rollstühlen und medizinischen Hilfsmitteln ist kostenfrei. Es dürfen bis zu zwei Mobilitätshilfen mitgenommen werden. Welches medizinische Gerät eine Person mitnehmen darf, wird in der EU-Flugverordnung nicht genau definiert. Dies muss im Einzelfall geklärt werden.

Rollstühle werden im Frachtraum befördert und dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen mit in die Kabine genommen werden. Für schwerstbehinderte Menschen ist das ein Problem: Sie sind in hohem Maße auf ihren eigenen Rollstuhl angewiesen und können selten mehrere Stunden ohne ihn transportiert werden.

Batteriebetriebene Elektrorollstühle werden nur verfrachtet, wenn es sich um auslaufsichere Batterietypen handelt. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen vorher die Anschlüsse abgeklemmt, die Pole isoliert und die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt werden. Es wird empfohlen, Maße und Gewicht des Rollstuhls vor dem Flug mitzuteilen.

Hier geht es zu den barrierefreien Seiten einiger Fluggesellschaften:

Air France
Alitalia
Austrian Airlines
British Airways
Cathay Pacific
Condor
easyJet
Germania
Germanwings
Iberia
KLM Royal Dutch Airlines
Lufthansa
Norwegian
Ryanair
SAS
Sun Express
Swiss
Tuifly
United Airlines
Vueling

Nicht alle Flughäfen in Deutschland bieten auf ihren Webseiten Informationen für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Wenn doch, sind diese nicht immer leicht zu finden.

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