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Philip Julius

Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen

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Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen

Das Sozialgesetzbuch sieht verschiedene finanzielle Hilfen vor, wenn es darum geht, das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten.

Grundsätzlich kommen folgende Kostenträger in Frage um Hilfen und Zuschüsse zu beantragen. 

Pflegeversicherung

Für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können bis zu 4.000 Euro pro Person und pro Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Trotzdem werden diese Zuschüsse nach unserer Erfahrung fast immer bewilligt. 

Voraussetzung für die Beantragung ist ein festgestellter Pflegegrad. Der Antrag sollte unbedingt vor Baubeginn gestellt werden.

Zum Zeitpunkt der Beantragung zählen alle durchzuführenden Arbeiten als eine Maßnahme. Einen erneuten Antrag kann man nur in Ausnahmefällen stellen – z.B. wenn eine deutliche Verschlechterung des Pflegezustandes eingetreten ist oder bei Höherstufung des Pflegegrades.

Gut zu wissen ist auch, dass dieser Betrag relativ einfach vervierfacht werden kann. Denn wenn bis zu vier Personen mit Pflegegraden in einem gemeinsamen Haushalt leben, kann eine Gesamtsumme von bis zu 16.000 Euro beantragt werden.

Träger der Eingliederungshilfe

Kosten für den behindertengerechten Umbau können unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung zur Sozialen Teilhabe vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen werden. 

Die alternative Unterstützung beim barrierefreien Umbau

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz die KfW, bietet eine sehr interessante Zuschussmöglichkeit. Seit dem Oktober des Jahres 2014 können Sie von Geldern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) profitieren. Im Rahmen des „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“-Programms werden speziell für diese Zwecke Gelder bereitgestellt.

Daher kann wirklich jeder, der in seinem Wohnraum Barrieren reduzieren will, den Zuschuss der KfW beantragen und damit seinen Umbau finanzieren. Sowohl private Immobilieneigentümer ebenso wie Mieter und Wohnungsgenossenschaften, die eine behindertengerechte Wohnsituation herstellen wollen, können die Förderung beantragen. Zudem sind Ersterwerber einer altersgerecht umgebauten Immobilie förderberechtigt.

Den jeweiligen Antrag sollte man in jedem Fall vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen einreichen. Der Adressat ist die KfW ganz direkt und pro Wohneinheit werden 10 Prozent (bis zu 5.000 Euro) der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Damit ist die KfW-Förderung vor allem für die Menschen attraktiv, die keinen Zuschuss der Pflegeversicherung bekommen, da kein Pflegegrad vorgewiesen werden kann.

Kommunale Förderprogramme

Einige Kommunen bieten Sonderförderprogramme für barrierefreies Wohnen an. Informieren kann man sich auf www.wohnungsanpassung-bag.de oder beim örtlichen Wohnungsamt.

Förderprogramme der Bundesländer

Einige Bundesländer bieten finanzielle Hilfen, zum Beispiel in Form zinsgünstiger Darlehen oder Zuschüssen für Bauen im ländlichen Raum.

Gesetzliche Unfallversicherung

Menschen, deren Behinderung durch einen Unfall verursacht worden ist, können unter bestimmten Voraussetzungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Wohnungshilfe beantragen. Diese umfasst u.a. die behindertengerechte Anpassung der Wohnung (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau, Erweiterung) und kann als Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft oder als Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen.

Sonderfälle

Wenn die Behinderung aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers entstanden ist, greift die Versicherung der Klinik bzw. des Arztes – leider jedoch oft erst nach langwierigen Klageverfahren.

Die Agentur für Arbeit, die gesetzliche Rentenversicherung und das Integrationsamt klammern wir an dieser Stelle aus.

Steuerliche Erleichterungen

Der behindertengerechte Umbau von Wohnungen oder Häusern, der nicht von dritter Seite bezuschusst wird, kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung deklariert werden.

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