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Philip Julius

Intensiv-Pflege- und Rehabilitations-Stärkungs-Gesetz (IPReG) im Bundestag beschlossen

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Intensiv-Pflege- und Rehabilitations-Stärkungs-Gesetz (IPReG) im Bundestag beschlossen

Am vergangenen Freitag wurde im Bundestag über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beraten und das Gesetzt letztlich – nach einer langen Phase hitzigster Diskussionen verabschiedet. Drucksache: 19/20720

Ziel des Gesetzes ist es, Fehlanreize in der Intensivpflege zu beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Hierzu soll ein neuer Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden.

Die außerklinische Intensivpflege dürfen nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte verordnen. Dabei ist vorgesehen, dass Patientinnen und Patienten dauerhaft qualitätsgesichert versorgt werden, die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen im Rahmen einer persönlichen Begutachtung am Leistungsort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung dauerhaft sichergestellt werden kann.

Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation soll erleichtert werden: Dabei sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation feststellen. Laut der Bundesregierung sind die Krankenkassen an diese Feststellung gebunden.

Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten soll mit dem Gesetz gestärkt werden. Im Vorfeld gab es allerdings massive Proteste von Betroffenen und Verbänden. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können Beatmungspatient*innen, die bisher selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben, zu einem Umzug in ein Pflegeheim gezwungen werden. Zwar gab sich Jens Spahn nach den ersten Protesten im vergangenen Jahr zunächst gesprächsbereit, doch unterm Strich wurde der Gesetzentwurf bislang nicht wirklich verbessert. Spahn hat die entscheidenden Forderungen und Änderungsvorschläge der Aktivist*innen bis heute konsequent ignoriert. Stattdessen peitscht er seinen Gesetzentwurf während der Corona-Pandemie im Eiltempo durch, während die Betroffenen in der Selbstisolation zuhause sitzen müssen und nicht einmal öffentlich wahrnehmbar protestieren können.“, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Auch der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hatte sich dazu im Vorfeld gemeldet und forderte Änderungen an dem Intensivpflegegesetz. Lauterbach sagte gegenüber dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND) letzte Woche: „Ich halte den Gesetzentwurf so, wie er derzeit vorliegt, für nicht zustimmungsfähig, weil die Belange der Behinderten nicht ausreichend gewürdigt werden.”

“Das Anliegen, Missbrauch zu verhindern, ist wichtig. Aber das darf keine Einladung dazu sein, aus Kostengründen bestehende gute Versorgungsformen auszuhebeln und die Menschen mit Behinderungen in stationäre Einrichtungen zu zwingen”, so der SPD-Politiker.

Der Mehrkostenanteil, den Versicherte tragen müssen, wenn sie eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Reha-Einrichtung wählen, soll halbiert und die Mindestwartezeit für eine erneute Reha von Kindern und Jugendlichen gestrichen werden.

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