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Philip Julius

Leben im Heim: ein Überblick

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Wird für schwerstbehinderte Menschen mit sehr hohem Hilfs- und Pflegebedarf ein Leben im Heim erwogen, gibt es – in der Theorie zumindest – verschiedene Optionen: Es kommen Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Behindertenhilfe in Frage und Pflege- oder Fachpflegeeinrichtungen.

Behinderte Menschen haben die Möglichkeit, in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu wohnen. Das können kleine Wohnheime oder große Komplexeinrichtungen sein, betreute Wohngemeinschaften oder Außenwohngruppen, die an Mutterhäuser angegliedert sind. Einrichtungen der Behindertenhilfe werden vom Sozialhilfeträger finanziert. Nicht jedes dieser Heime ist aber in der Lage, Personen mit sehr hohem Pflegebedarf aufzunehmen.

Eltern, deren schwerstbehinderte Kinder bereits in heilpädagogischen oder therapeutischen Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, machen die Erfahrung, dass ähnlich gut ausgestattete Anschlusseinrichtungen für Menschen über 18 Jahren fehlen.

Auch von den Pflegekassen zugelassene Pflege- und Fachpflegeeinrichtungen kommen für schwerstbehinderte, pflegebedürftige Menschen in Frage. Pflege dort wird zum großen Teil über die Pflegeversicherung finanziert. Von den Pflegekassen finanzierte Heime sind aber meist Altenpflegeheime, die für behinderte Menschen – jung oder alt – nicht immer geeignet sind.

Fachpflegeeinrichtungen werden von Sozialhilfeträgern und Pflegekassen finanziert

Relativ neu sind Fachpflegeeinrichtungen, die von beiden Kostenträgern – den Sozialhilfeträgern und den Pflegekassen – gemeinsam finanziert werden. Die Betreuungs- und Pflegeaufsicht beim Regierungspräsidium Gießen (die Behörde ist für die Heimaufsicht in ganz Hessen zuständig) hat für solche Einrichtungen Rahmenkonzepte entwickelt. Fachpflegeeinrichtungen sind auf bestimmte Bedürfnisse ausgerichtet, beispielsweise auf die junger Menschen, die durch eine fortschreitende Krankheit wie Multiple Sklerose pflegebedürftig werden und neben Pflege auch Förderung und Rehabilitation brauchen. Der Aufbau solcher Fachpflegeeinrichtungen soll helfen, die Zahl der jungen Menschen zu verringern, die aufgrund von Fehlbelegung im Altenpflegeheim leben.

Die Aufnahme in einer Fachpflegeeinrichtung ist abhängig von der Diagnose. Bisher gibt es in Hessen Fachpflegeeinrichtungen für körperlich behinderte Erwachsene, für Menschen mit schweren neurologischen Schädigungen und für Menschen mit seelischer Behinderung. Ein Konzept für behinderte Menschen, die im Alter pflegebedürftig werden, ist in Arbeit.

Wohnen in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Wer behindert ist, hat Anspruch auf Eingliederungshilfe. Sie umfasst verschiedene Leistungen der Sozialhilfe. Die Kosten übernimmt der Sozialhilfeträger. Eingliederungshilfe soll behinderten Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Arbeitswelt ermöglichen und die Folgen einer Behinderung mildern.

Behinderte Menschen haben das Recht, in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe zu leben. Dort stehen die Ziele und Aufgaben der Eingliederungshilfe im Vordergrund: die Förderung behinderter Menschen, ihre berufliche und soziale Eingliederung, Bildung und Erziehung. In einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe wird auch die Pflege durch die Eingliederungshilfe abgedeckt. Die Pflegeversicherung zahlt für pflegebedürftige Menschen dort nur eine Pauschale von bis zu 256 Euro (nach § 43a SGB IX).

Die Suche nach einem Behindertenheim, in dem auf die individuellen Bedürfnisse eines schwerstbehinderten Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eingegangen wird und in dem rund um die Uhr professionelle Pflege möglich ist, ist nicht leicht. Große Komplexeinrichtungen haben oft Schwerstbehindertenbereiche. Doch längst nicht alle Wohnheime sind auch auf stark pflegebedürftige, behinderte Menschen eingestellt.

Qualität der Pflege in Heimen der Behindertenhilfe ist nicht erforscht

Die Pflegequalität in Heimen der Behindertenhilfe ist weitgehend unerforscht, heißt es ersten (und bislang auch letzten) Bericht des Bundesfamilienministerium über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner: Über Leistungen und Qualitätssicherung im Bereich der stationären Behindertenhilfe gäbe es wenig aussagekräftige Informationen und Daten.

Der Bericht erschien 2006 und nimmt Bezug auf das Problem, dass behinderte Menschen mitunter Einrichtungen der Behindertenhilfe verlassen müssen, wenn sie alt und pflegebedürftig werden. Doch während Pflege im Pflegeheim besser geleistet werden kann, wird auf Bedürfnisse und Rechte behinderter Menschen dort weniger gut eingegangen.

Junge, behinderte und sehr pflegebedürftige Menschen haben dasselbe Problem: Auch sie sind auf fachgerechte Pflege angewiesen und haben gleichzeitig ein Recht auf Teilhabe und Eingliederung. Sie brauchen ein Zuhause in dem beides garantiert und finanziert wird.

Auf die Situation jüngerer, pflegebedürftiger Bewohner in Heimen der Behindertenhilfe geht der oben genannte Heimbericht jedoch nicht ein.

Vollstationäre Pflege schwerstbehinderter Menschen

Die Pflegeversicherung wurde Mitte der Neunziger Jahre eingeführt, weil die Zahl der alten, pflegebedürftigen Menschen steigt und finanziert werden muss. Vollstationäre Pflege behinderter Menschen im Pflegeheim ist möglich und auch üblich. Doch das ganze Pflegesystem ist stark auf alte und nur wenig auf behinderte Menschen ausgerichtet.

Natürlich haben auch junge Menschen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie ist ein Teil der Sozialversicherung. Ist jemand dauerhaft pflegebedürftig, zahlen die Pflegekassen einen Teil der Kosten: für Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst oder auch für Pflege in stationären Einrichtungen. Diese müssen von den Pflegekassen zugelassen sein. Im Vordergrund steht in diesen Häusern die Pflege. Leistungen der Eingliederung für behinderte Menschen sind dagegen auf ein Minimum reduziert.

Wenn Du mehr zum Thema stationäre Pflege erfahren möchtest, dann lies hier weiter.

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