Überspringen zu Hauptinhalt

Philip Julius

Plötzlich pflegebedürftig – was jetzt zu tun ist

Beratungsstelle
Pflege
Urlaub
Wohnen
Netzbrief
Spenden

Plötzlich pflegebedürftig – was jetzt zu tun ist

Ein Pflegefall tritt meist unerwartet ein. Auf die Situation, plötzlich ein Kind pflegen zu müssen, sind Eltern im seltensten Fall vorbereitet. Gleichzeitig jedoch müssen sie schnell zu Pflegeprofis werden.

Zunächst gilt es, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Hilfen und Leistungen Euch als Pflegende Angehörige und Euren Kind als zu Pflegendem zustehen.

Eine Übersicht mit ersten Anlaufstellen für Beratung haben wir hier zusammengestellt:

Willst Du pflegen?

Wenn ein Kind plötzlich zum Pflegefall wird, stellt sich allem voran die Frage „wer soll das Kind pflegen?“. Dabei gilt es viele weitere Faktoren zu bedenken und zu klären. Auf der Seite Pflege durch Angehörige findet Ihr einen gut strukturierten Leitfaden, der hilft, Euch Klarheit zu verschaffen.

Freistellung von der Arbeit

Um Euch in einer akut auftretenden Pflegesituation Freiraum zu verschaffen, bietet der Gesetzgeber Möglichkeiten für berufliche Auszeiten in Form der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, der Pflegezeit und der Familienpflegezeit.

Das häusliche Umfeld

Ist das häusliche Umfeld so beschaffen, dass eine Versorgung zuhause möglich ist? Muss und kann die Wohnung / das Haus umgebaut werden?

Pflegegrad beantragen

Bei der Beantragung des Pflegegrades solltet Ihr professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, entweder durch den Sozialdienst Eurer Klinik, durch Berater im Pflegestützpunkte oder durch Euren Pflegeberater, den Euch die Pflegekasse vermittelt.

Die oben genannten beraten Euch auch dann, wenn der Pflegegrad im ersten Anlauf abgelehnt oder nicht im gewünschten Umfang genehmigt werden sollte. Dann gilt es, schriftlich einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Mit einem Pflegetagebuch könnt Ihr dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) gegenüber das Maß der Pflegebedürftigkeit aufzeigen. Es hilft als Argementationsgrundlage, daher empfehlen wir, es gewissenhaft zu führen.

Nach dem Pflegegrad bemisst sich auch das Pflegegeld, das Dir als Pflegeperson zusteht. Wieviel das ist, kannst Du hier leicht selbst ausrechnen.

Vollmacht, Verfügung und Testament

Denke beizeiten daran, die wesentlichen Vollmachten und Verfügungen auszustellen, zu beantragen und zu hinterlegen, nicht nur für Dein Kind, sondern auch für Dich. Bedenke dabei auch den Fall, dass Dir etwas zustößt und sich fortan jemand anders um Dein Kind kümmern muss.

Konkret solltest Du folgendes hinterlegen:

Arztberichte und Medikamentenpläne

Lasst Euch immer zeitnah Arztberichte und ggf. aktualisierte Medikamentenpläne aushändigen und bewahrt diese gut sortiert an einem Ort, idealerweise in einem Order, auf.

Sollten kurzfristig Krankenhausaufenthalte oder weitere Arztbesuche anstehen, habt Ihr immer alles auf einen Blick dabei und die behandelnden Ärzte können sich schnell einen Überblick verschaffen.

Lektüretipp

Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer leicht, sich im Dickicht der Sozialleistungen zurecht zu finden. Die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte (bvkm) vermittelt einen ersten Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Behinderungen zustehen.

An den Anfang scrollen