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Philip Julius

Reisen mit der Bahn

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Zwei Drittel der rund 5400 Bahnhöfe im Bundesgebiet sind barrierefrei. Welche das sind, lässt sich über Bahnhof.de abfragen. Nach eigener Auskunft baut die Bahn jährlich etwa 100 Bahnhöfe so um, dass Reisende den Bahnsteig auch ohne Stufen erreichen können.

Während Nahverkehrszüge in der Regel schon über Einsteighilfen verfügen, können Rollstuhlfahrer im Fernverkehr (den ICs, ECs oder ICEs) nur mit einem Hublift einsteigen. Erst die neue, noch nicht ausgelieferte Generation der ICS oder ICx hat fahrzeuggebundene Rampen.

Weil es auf vielen Bahnhöfen kein Personal mehr gibt, helfen Triebfahrzeugführer oder Zugbegleiter beim Einsteigen. Sie müssen aber vorher informiert werden.

Schwerbehinderten Menschen stehen Vergünstigungen im Nahverkehr zu. Vergünstigungen im Fernverkehr gibt es für Begleitpersonen und bei der Sitzplatzreservierung.

Eine Bahnreise planen

Spontanes Reisen mit mehrfach schwerstbehinderten Menschen ist kaum zu empfehlen. Wer eine Reise plant, sollte vorher die DB-Mobilitäts-Zentrale kontaktieren. Hier lassen sich konkrete Reiseinformationen einholen, Rollstuhlplätze buchen und Hilfe bestellen.

Die Zentrale ist per Mail msz@deutschebahn.com oder telefonisch erreichbar unter
0180 6 512 512 – allerdings nur von 6:00 bis 22:00 Uhr und kostenpflichtig. Wahlweise kann die ebenfalls kostenpflichtige Servicenummer 0180 6 99 66 33 angerufen werden (nach der Begrüßung das Stichwort „Betreuung“ nennen).

Über diese Nummern lassen sich Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen organisieren und Hublifte oder Rampen bestellen. Der Service ist kostenlos, muss aber mindestens einen Tag vorher bestellt werden. Auch Rollstuhlplätze können so reservieren werden. Man sollte dann auch erfragen, ob und wie viele Plätze es in der Nähe für mitreisende Angehörige gibt.

Diese Zentrale informiert auch darüber, welcher Bahnhof nicht angefahren werden kann, weil Hilfe vor Ort generell oder zu bestimmten Uhrzeiten nicht möglich ist oder weil der Bahnhof nicht barrierefrei ist.

Ausführliche Regelungen der Bahn finden sich unter Barrierefreies Reisen und in der Broschüre Mobil mit Handicap, die auch in DB-Reisezentren ausliegt.

Detaillierte Informationen und aktuelle Nachrichten zu Reisen mit der Bahn – insbesondere im Nahverkehr bietet die ÖPNV-Info des Mobilitätsportals für behinderte Reisende des Heidelberger Seh-Netz e.V.

Tipps, Erfahrungswerte und Recherchen gibt Timo Herrmann auf Mobilista weiter.

Vergünstigungen im Nahverkehr

Aufgrund des Nachteilsausgleiches können Schwerbehinderte, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, den Nahverkehr bundesweit kostenlos nutzen. Das gilt sowohl für Züge der Deutschen Bahn (S-Bahn, Regionalbahn, Regional- und Interregio-Express) als auch für die privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Fernverkehrszüge sind nur dann unentgeltlich, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind.

Als Nachweis reicht der Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke, die man beim Versorgungsamt für ein halbes (36 Euro) oder ein Jahr (72 Euro) erwerben kann. Bestimmte Personen (z.B. Empfänger von Sozialhilfe oder Menschen, deren Schwerbehindertenausweis den Vermerk „H“ für Hilflosigkeit enthält) müssen (auf Antrag) für die Wertmarke nichts zahlen.

Ab welchem Alter schwerbehinderte Kinder im Nahverkehr eine Wertmarke brauchen, muss beim zuständigen Nahverkehrsverbund erfragt werden. Es kann früher als mit sechs Jahren sein, im Rhein-Main-Verkehrsverbund zum Beispiel ab dem 4. Lebensjahr.

Vergünstigungen im Fernverkehr

Im Fernverkehr brauchen auch Personen mit einem Schwerbehindertenausweis eine Fahrkarte.

Ist eine Begleitung nötig und im Schwerbehindertenausweis ein „B“ oder „BI“ vermerkt, fährt diese Begleitperson kostenlos in derselben Wagenklasse in Fernverkehrszügen (D-Zug, IC, EC und ICE, DB AutoZug und den City Night Line Zügen) mit, im Nachtzug kostenfrei allerdings nur auf einem Sitzplatz, im Sprinter mit Aufschlag.

Beide müssen für eine Sitzplatzreservierung nichts zahlen.

Kinder bis zu sechs Jahren zahlen nicht für Bahnfahrten. Haben sie einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „B“ braucht auch ihre Begleitung keine Fahrkarte im Fernverkehr.

Ist das Kind älter als sechs Jahre, benötigt es im Fernverkehr eine Kinderfahrkarte. Die Begleitperson fährt dann weiter kostenfrei mit.

In diesem Fall lohnt sich eventuell eine Jugendbahncard, die nur 10 Euro kostet, fünf Jahre gilt, 25 Prozent Rabatt auf Normal- und Sparpreise gewährt und sowohl für die 1. als auch 2. Klasse gilt. Für Sitzplatzreservierung gilt auch in diesem Fall: Sie ist für Kind und Begleitung frei.

Man kann es natürlich auch umgekehrt machen: Bis einschließlich 14. Lebensjahr können Kinder mit den Eltern oder Großeltern kostenlos reisen, wenn sie auf deren Karte eingetragen sind. Entweder es nimmt also ein Erwachsener das Kind (das älter als sechs Jahre ist) mit, oder das Kind seinen Begleiter. Eine Fahrkarte ist jedoch nötig.

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