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Philip Julius

Putzfrau aus der Pflegekasse

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Die Pflege eines schwerbehinderten Menschen zu Hause kostet Kraft. Das hat der Gesetzgeber erkannt und stellt über die Pflegeversicherung einige Möglichkeiten zur Verfügung, Unterstützung bei alltäglichen Arbeiten im Haushalt zu bekommen.

Eine Haushaltshilfe entlastet den familiären Alltag, Angehörige gewinnen dadurch wertvolle Zeit und Energie, um sich ganz den wichtigeren Dingen zu widmen, wie die Betreuung und Versorgung des behinderten Kindes und eventuell seiner Geschwister.

Die Haushaltshilfe kann im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung zum Beispiel folgende Aufgaben übernehmen:

  • Aufräumen und reinigen der Wohnung
  • Kochen und abwaschen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Blumen gießen und Gartenarbeit
  • Müll trennen und entsorgen
  • Kleine Handwerksarbeiten

Bei Vorhandensein eines Pflegegrades kannst Du die Kosten von der Pflegekasse zurückerstatten lassen, entweder über die Verhinderungspflege oder – so empfehlen wir – über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro.

Pflegeformen der ambulanten Pflege

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