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Philip Julius

Pflegegrad-Beantragung weiterhin möglich

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Zum Schutz für Pflegebedürftige und ihre Pflegenden hat der Gesetzgeber erlassen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bis auf Weiteres keine Begutachtungen vor Ort durchführen darf. Die Einstufungen und Höherstufungen im Pflegegrad erfolgen nach Aktenlage.

Viele glauben, dass sie daher aktuell keine Einstufung oder Höherstufung beantragen können, aber das ist falsch. Eine Beantragung ist weiterhin möglich.

Einige Experten raten dazu, gerade jetzt Anträge zu stellen. Denn zum einen erhaltet Ihr die Leistungen rückwirkend zum Datum der Antragstellung. Ihr würdet also bares Geld verlieren, wenn Ihr jetzt nicht tätig werdet. Und zum anderen liegt in der Einstufung nach Aktenlage eine gute Chance für Euch.

Ganz konkret wird die Einstufung in einen Pflegegrad bis auf weiteres nur auf Basis der der Kasse vorliegenden Informationen und einem ergänzenden Telefoninterview mit dem Pflegebedürftigen oder einer Bezugsperson durchgeführt.

Der Gutachter kommt nicht zu Euch nach Hause.

Umso besser müsst Ihr natürlich den Antrag vorbereiten. Legt in jedem Fall Kopien aller Arzt- und Krankenhausberichte, des Schwerbehindertenausweises und weitere Gutachten und Statements, z.B. des Sanitätshauses, der Therapeuten, des SPZ etc. bei.

Wenn Ihr unsicher sind, ob Ihr an alles gedacht habt, dann ruft uns gern an und wir sprechen den Antrag mit Euch durch.

Bearbeitungsfrist ist ausgesetzt

Diese Frist, die der Gesetzgeber zur Bearbeitung eines Antrags an die Pflegeversicherung vorsieht, ist bis vorerst 30.09.2020 ausgesetzt. Das heißt konkret, dass die Bearbeitung eines Antrages kann auch länger dauern, als die gesetzlich vorgeschriebene Frist. Die Strafzahlungen, die die Kassen vormals leisten mussten, entfallen.

Verpflichtender Beratungseinsatz ebenfalls ausgesetzt

Wenn Du selbst pflegst und keinen Pflegedienst in Anspruch nimmst, musst Du in regelmäßig ein Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter einer anerkannten Pflegeberatungsstelle oder mit einem Pflegedienstmitarbeiter führen. Dieses verpflichtenden Gespräche werden ebenfalls bis vorerst zum 30.09.2020 ausgesetzt. Es kann keine rückwirkende Kürzung oder Entziehung des Pflegegeldes vorgenommen werden.

Dein Anspruch auf ein Beratungsgespräch bleibt aber aufrecht erhalten. Als Ratsuchender kannst Du das Beratungsgespräch telefonisch führen.

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