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Philip Julius

Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2022

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Was ändert sich zum 01.01.2022 für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen?

Wie in jedem Jahr treten auch 2022 einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Einige für euch wichtige haben wir hier kurz aufgeführt.

Höhere Sachleistungen ab Pflegegrad 2

  • PG 2: Bis zu 724,00 Euro
  • PG 3: Bis zu 1.363,00 Euro
  • PG 4: Bis zu 1.693,00 Euro
  • PG 5: Bis zu 2.095,00 Euro

Höheres Budget für die Kurzzeitpflege

  • Das jährliche Budget für die Kurzzeitpflege wurde von 1.612,00 Euro auf 1.774,00 Euro erhöht. Dieser Betrag kann weiterhin um 1.612,00 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden.

Kinderkrankengeldtage werden erhöht

  • Ab dem 01.01.2022 stehen gesetzlich Versicherten 30, statt der bislang 10 Kinderkrankengeldtage zu. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60, statt der bislang 20 Tage.

Steuerliche Nachteilsausgleiche

Für die 2021 erhobene Einkommensteuer sind folgende steuerliche Entlastungen vorgesehen:

  • Verdopplung des Behinderten-Pauschbetrags
  • Einführung eines Pflege-Pauschbetrags für die häusliche Pflege von Personen mit

PG 2 und 3

  • Anhebung des Pflege-Pauschbetrags für die häusliche Pflege von Personen mit PG 4 und 5 bzw. mit dem Merkzeichen H
  • Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

Eine sehr gute ausführliche Übersicht bietet die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Seite (https://www.lebenshilfe.de/neuerungen-fuer-menschen-mit-behinderung).

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