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Philip Julius

Pflegeformen der ambulanten Pflege

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Die ambulante Pflege, auch häusliche Krankenpflege genannt, ist das Gegenteil der stationären Pflege. Qualifizierte Pflegekräfte versorgen den Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld.

Welche Maßnahmen dabei konkret von der Pflegekasse übernommen werden, legen sowohl der behandelnde Arzt, als auch die Pflegekasse selbst fest. Weitere, nicht verordnete Maßnahmen können privat zugekauft werden.

Zur ambulanten Pflege zählen die Grundpflege, die Behandlungspflege, die hauswirtschaftliche Pflege und die Verhinderungspflege.

Diese Art der Pflege ist, insbesondere bei schwertmehrfach behinderten Menschen, dann am einfachsten umzusetzen, wenn Angehörige das System steuern und selbst auch in der Pflege mitwirken.

Die Grundpflege

Unter der Grundpflege, die auch Direkte Pflege genannt wird, versteht man grundlegende und zumeist regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Diese umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus dem alltäglichen Leben.

Dahinter steht der Gedanke, dass die Pflegeperson stellvertretend die Handgriffe übernimmt, die der zu Pflegende allein nicht mehr schafft bzw. ihn bei dem unterstützt und fördert, was er selbst noch bewerkstelligen kann.

Wenn man sich die Leistungskataloge von ambulanten Pflegediensten in unterschiedlichen Bundesländern einmal genau ansieht, so stellt man schnell fest, dass die Leistungen, die in den Bereich Grundpflege fallen, stark variieren. Die sogenannten „verrichtungsbezogenen Leistungskomplexe“, wie z. B. große Grundpflege, kleine Grundpflege oder Grundpflege am Bett bestehen nicht überall aus den gleichen Bausteinen. Diese könnt und solltet Ihr bei Gesprächen mit potenziellen Pflegediensten erfragen.

Mehr zum Thema Grundpflege, insbesondere zur Unterscheidung in Kleiner und Großer Grundpflege, findet Ihr hier auf www.pflege.de.

Die Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf Basis einer ärztlichen Verordnung von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise die Medikamentengabe, die Wundversorgung, das Absaugen der oberen Atemwege durch Mund und Nase, das Inhalieren, die Stoma-Versorgung oder der Katheterwechsel.

Mehr zum Thema Behandlungspflege erfahrt Ihr hier auf www.pflege.de.

Die Hauswirtschaftliche Pflege

Eine Haushaltshilfe kann Euch im Alltag entlasten, indem sie Euch verschiedene Aufgaben der Haushaltsführung abnimmt. In der dadurch gewonnenen Zeit könnt Ihr Euch dann auf wichtigere Dinge konzentrieren.

Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Pflege, auch hauswirtschaftlichen Versorgung, können u.a. folgende Tätigkeiten übernommen werden: Medikamente besorgen, Betten frisch beziehen, Wäsche waschen, Essen zubereiten oder Putzen.

Die Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung können mit verschiedenen Töpfen verrechnet werden. Der gängigste ist der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Zur Abrechnung sind jedoch nicht alle Anbieter zugelassen. Manche bieten daher eine Verrechnung über die Verhinderungspflege oder das Pflegegeld an.

Wir empfehlen Euch, einen Anbieter zu suchen, der über den Entlastungsbetrag abrechnen kann, da Euch sonst wertvolle Leistungen zur ergänzenden Unterstützung wegfallen.

Verhinderungspflege

Für Zeiten, in denen Ihr als pflegende Angehörige Entlastung braucht, sei es in Form einer Auszeit oder nur für ein paar Stunden, steht Euch die Verhinderungspflege zu. Über diese könnt Ihr eine „Vertretung“ arrangieren. Das können Pflegekräfte sein, aber auch andere Angehörige, Freunde oder Nachbarn.

Das wichtigste zur Verhinderungspflege haben wir Euch auf diesem Merkblatt zusammengestellt.

Verhinderungspflege
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