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Philip Julius

Pflegereform: Verhinderungs-Pflege muss flexibel bleiben

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Verhinderungspflege muss im vollem Umfang flexibel und stundenweise nutzbar bleiben!

Laut des im vergangenen November veröffentlichten Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 sieht das Bundes-Gesundheits-Ministerium künftig ein jährliches Entlastungsbudget von 3300 Euro vor. Das klingt zunächst gut: Kurzzeit- und Verhinderungsgeld werden zusammengelegt und etwas aufgestockt und das Ganze nennt sich dann Entlastungsbudget. Aber die Crux liegt im Detail, denn zukünftig – so das Eckpunktepapier – sollen nur noch maximal 40 Prozent des Gesamt-Jahresbetrags, also nur noch 1320 Euro, für die stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung stehen, demnach weniger als bisher.

Daher unterstützen wir die Petition von Kerstin Wasmuth, denn gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.

Wer die Petition ebenfalls mitrechnen möchte, findet diese HIER.

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