Das Kabinett hat heute per Umlaufbeschluss die befristete Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld beschlossen. Dazu äußert sich Bundesfamilienministerin Giffey per Pressemitteilung wie folgt:
„Die Ausweitung des Kinderkrankengelds ist eine wichtige Entscheidung zur Unterstützung der Familien in diesen schwierigen Zeiten. Viele Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter leisten gerade in der Pandemie unglaublich viel. Wir haben im vergangenen Jahr allerdings erlebt: Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder – das alles geht nicht zusammen. Deshalb brauchen Eltern, die jetzt in dieser besonders schwierigen Phase ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, eine passgenaue Entlastung. Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage wird diese nun geschaffen.“
Die Zahl der Kinderkrankentage wird verdoppelt – von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind.
Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben.
Und der Anspruch gilt auch dann, wenn Behörden den Eltern empfohlen haben, ihre Kinder pandemiebedingt lieber zu Hause zu betreuen. Eltern können sich in diesen Fällen die Bescheinigung oder das Attest für die Krankenkasse von der Kita oder Schule ausstellen lassen (nicht vom Kinderarzt!).
Und selbst wenn die Eltern grundsätzlich im Homeoffice arbeiten könnten, besteht der Anspruch auf Kinderkrankentage. Diese Neuregelung ist flächendeckend und unbürokratisch. Sie gilt rückwirkend ab dem 5. Januar für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus.
Diese Leistung hilft vielen Familien jetzt direkt und wird einen entscheidenden Beitrag zur Kontaktreduzierung und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bewirken. Noch in dieser Woche wird die Befassung im Deutschen Bundestag erfolgen.