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Philip Julius

Ohne Behindertentestament erbt der Staat

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Ohne Behindertentestament erbt der Staat

Mehr als 300.000 Kinder unter 25 Jahre sind in Deutschland behindert. Doch vielen Eltern ist nicht bewusst, dass im Falle des Ablebens eines oder beider Elternteile, der Staat mitunter einen großen Teil des vererbten Vermögens für die Pflege- und Betreuungshilfe „kassiert“. Es sei denn: Die Eltern haben rechtzeitig ein sogenanntes „Behindertentestament“ erstellt. Weitere Informationen gibt es hier.

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