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Philip Julius

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Pflegeformen der stationären Pflege

Stationäre Pflege umfasst die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) und die Kurzzeitpflege.

Die vollstationäre Pflege kommt vor allem dann zum Tragen, wenn eine dauerhafte Pflege nötig ist. Ab Pflegegrad 3 wird diese Lösung grundsätzlich immer erwogen.

Dabei werden die Kosten für die medizinische Versorgung von der Pflegeversicherung getragen, Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen hingegen privat finanziert werden. 

Die teilstationäre Pflege kommt dann in Frage, wenn es sich zwar um eine dauerhaft pflegebedürftige Person handelt, diese aber nur situativ oder nur tagsüber / nur nachts betreut und versorgt werden muss. Musst Du als Pflegeperson tagsüber arbeiten gehen, ist so die Betreuung Deines pflegebedürftigen Kindes während der Arbeitszeit sichergestellt.

Auch wenn Du die Pflege tagsüber selbst stemmen kannst, so besteht die Möglichkeit, die teilstationäre Pflege für die Nächte zu nutzen, wenn dort zum Beispiel eine intensive Überwachung, regelmäßige Lagerung etc. notwendig wäre oder wenn der zu Pflegende die Nacht zum Tag macht.

Die Kosten für Transport und manchmal auch für die Verpflegung müssen privat oder zufinanziert beglichen werden. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.

Die wesentlichen Fakten zur Tages- und Nachtpflege haben wir Euch auf folgender Übersicht zusammengestellt:

Tages- &Nachtpflege

Die Kurzzeitpflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Mit ihr habt Ihr ein Budget, Euer pflegebedürftiges Kind für bis zu acht Wochen pro Jahr in einer Einrichtung unterzubringen und selbst einmal durchzuschnaufen.

Was Kurzzeitpflege im Detail ist, für wen sie geeignet ist und was es zu bedenken gilt, haben wir Euch nachfolgend übersichtlich zusammengestellt.

Kurzzeitpflege
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